
Menschen mit Behinderung oder jene, die von Behinderung bedroht sind, haben das Recht, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Schul- und Individualbegleitungen bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer gleichberechtigten, vollen und wirksamen Teilhabe über notwendige individuelle Unterstützung. Sie ermöglichen den Besuch passender Bildungseinrichtungen wie Kindergarten und Schule im Rahmen der Eingliederungshilfe bei seelischen, geistigen Beeinträchtigungen, im Autismus-Spektrum, bei schweren Mehrfachbehinderungen, Kommunikationsproblemen oder herausforderndem Verhalten.