Menschen mit Behinderung oder jene, die von Behinderung bedroht sind, haben das Recht, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Schul- und Individualbegleitungen bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer gleichberechtigten, vollen und wirksamen Teilhabe über notwendige individuelle Unterstützung. Sie ermöglichen den Besuch passender Bildungseinrichtungen wie Kindergarten und Schule im Rahmen der Eingliederungshilfe bei seelischen, geistigen Beeinträchtigungen, im Autismus-Spektrum, bei schweren Mehrfachbehinderungen, Kommunikationsproblemen oder herausforderndem Verhalten.
Schul- und Individualbegleitung
Unterstützung für Familien im Kindergarten und in der Schule
Was ist Schul- und Individualbegleitung?
Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei außerunterrichtlichen und unterrichtlichen Belangen dabei, sich in vollem Umfang integrieren und einbringen zu können.
Ziele der Schul- und Individualbegleitung:
- Inklusion in die Gemeinschaft und individuelle Förderung der sozialen, intellektuellen und alltagspraktischen Fähigkeiten
- Erreichung der größtmöglichen Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen
- Förderung der Unabhängigkeit
- Unterstützung kann in Regel- und Förderschulen sowie Kindergärten erfolgen
Aufgaben von Schul- und Individualbegleitung
- Praktische Unterstützung im Schul- und Kindergartenalltag (Mobilität, Orientierung, etc.)
- Hilfe beim Lernen und bei der Integration in die Gemeinschaft
- Unterstützung in emotionalen und sozialen Belangen
- Durchführung einfacher pflegerischer Tätigkeiten im Alltag
- Förderung der Kommunikation mit pädagogischem Personal und den Kindern und Jugendlichen
Wie erhält man eine Schul- und Individualbegleitung?
Ein Antrag muss beim zuständigen Kostenträger (z.B. Bezirk Oberbayern, Jugendamt, Landratsamt) gestellt werden.
Notwendig sind:
- Ein Antrag der Eltern beim Kostenträger
- Ein ärztliches Gutachten
- Eine Stellungnahme der Schule zur Notwendigkeit und zum Umfang der Schulbegleitung
Wir gestalten
Zukunft gemeinsam.